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9.8. UnfallversicherungenDie Krankenkassen kommen nur für Kosten von Krankheiten auf; für Renten und Rehabilitationsmaßnahmen nach Unfällen sowie für die Folgen von Berufskrankheiten sind die Unfallversicherungen zuständig. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Arbeits- und Freizeitunfällen, wobei zu ersteren alle Unfälle zählen, die in ursächlichem Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit stehen – bis hin zum Beinbruch beim Abheben des Honorars vom Bankkonto.
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