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8.5. UmsatzsteuerDie Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die im Grundsatz alle Freien Berufe und Gewerbebetriebe auf ihre Leistungen erheben und an das Finanzamt abführen müssen, die letztlich aber vollständig vom Endverbraucher bezahlt wird. Von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind Kleinunternehmer. E-Lancer sollten auf diese Befreiung in der Regel jedoch verzichten, da sie meist Geld kostet. Um Begriffsverwirrungen von vornherein zu vermeiden: Die Mehrwertsteuer ist eine besondere Form der Umsatzsteuer, wie sie in Deutschland erhoben wird. Im Alltagssprachgebrauch meinen beide Begriffe dasselbe.
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| Betriebseinnahmen | 15.000 € |
| Betriebsausgaben | 5.950 € |
| Betriebsgewinn ohne Umsatzsteuerpflicht | 9.050 € |
Verzichtet sie dagegen auf die Umsatzsteuerbefreiung, so kann sie auf ihre Rechnungen 19% Mehrwertsteuer (= 2.850 €) aufschlagen. In der Umsatzsteuererklärung zieht sie davon ihre Vorsteuer ab, so dass sie an das Finanzamt nur 2.850 – 950 = 1.900 € abzuführen braucht. Ihre Einnahmenüberschussrechnung sieht dann so aus:
| Honorar | 15.000 € | |
| 19% Mehrwertsteuer | 2.850 € | |
| Betriebseinnahmen | 17.850 € | |
| Computer brutto | 5.950 € | |
| Abgeführte Mehrwertsteuer | 1.900 € | |
| Betriebsausgaben | 7.850 € | |
| Betriebsgewinn mit Umsatzsteuerpflicht | 10.000 € | |
Dank Umsatzsteuerpflicht hat die Kollegin ihren Betriebsgewinn also um 950 € gesteigert. Oder anders formuliert: Sie hat sich die Mehrwertsteuer, die sie beim Computerkauf bezahlen musste, komplett vom Finanzamt zurückgeholt. (Nur damit keine Missverständnisse aufkommen: Im wahren Leben müsste der Compter natürlich über drei Jahre abgeschrieben werden. Aber das würde am Ergebnis für Mehrwertsteuer nichts ändern.)
| [ Letzte Änderung: 1. Januar 2007] Zum Inhaltsverzeichnis Zum Seitenanfang Zur Suche |
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