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7.5. ImpressumspflichtDa hat der Gesetzgeber den einschlägigen Internetforen schönen Diskussionsstoff geliefert. Er hat nämlich ein Impressum für alle "geschäftsmäßigen Teledienste" und in einem anderen Gesetz für "Mediendienste" vorgeschrieben. Bevor man nun lange überlegt, ob die eigene Homepage "geschäftsmäßig" oder ein "Mediendienst" ist, sollte man sie einfach mit einem korrekten Impressum versehen – ist ja schließlich weder was Geheimes noch Ehrenrühriges. (Und damit man auch Kunden korrekt betreuen kann, für die man eine Web-Site baut, sind im Folgenden auch die Anforderungen aufgeführt, die für Web-Sites von E-Lancern mit Sicherheit nicht zutreffen.) Damit nichts schiefgehen kann, sollte das Impressum über einen eindeutig bezeichnet Link in der Navigationsleiste anzuklicken sein und Folgendes enthalten:
Das ist schon alles. Gar nicht so schwer, wie es sich im Internet immer liest, oder?
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