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7.3.4. VerwertungsgesellschaftenUm sicherzustellen, dass die Urheberinnen und Urheber für all die vielen legalen Nutzungen und Zweitnutzungen ihrer Werke ihr Honorar bekommen, hat man in Deutschland Verwertungsgesellschaften installiert. Deren Aufgabe ist es, diese Nutzungen festzustellen, die der Einzelne gar nicht bemerken würde, und die dafür fälligen Minibeträge einzuziehen. Konkret: Wenn im Kaufhaus "Über sieben Brücken" als Hintergrundmusik dudelt, zieht die GEMA dafür Gebühren ein und schüttet sie an Karat aus. Weil in Schulen viele Millionen Fotokopien aus urheberrechtlich geschützten Büchern gemacht werden, führen die Kultusminister jedes Jahr Millionen-Pauschalen an die Verwertungsgesellschaft Wort ab, die diese nach bestimmten Schlüsseln an die Buchautorinnen ausschüttet. Fotokopiershops und demnächst auch PC-Käufer zahlen eine Gerätepauschale, und im Preis jeder leeren Musik- oder Videocassette ist eine Pauschale enthalten, die als Vorab-Vergütung für damit eventuell aufgenommene geschützte Musik oder Filme gilt. Dieses Geld wird an die Urheberinnen und Urheber ausgeschüttet – allerdings nur an die, die mit der entsprechenden Verwertungsgesellschaft einen "Wahrnehmungsvertrag" abgeschlossen haben. Das ist umsonst (außer bei der GEMA – die erhebt 51,13 € Aufnahmegebühr und 25,56 € Jahresbeitrag), gänzlich ungefährlich und bringt jedes Jahr einen hübschen Verrechnungsscheck, für den man nur ein paar Formulare ausfüllen muss. Die wichtigsten vier Verwertungsgesellschaften für Autorinnen und Autoren in Deutschland sind
E-Lancer, die in einem dieser Bereiche tätig sind, sollten sich (sofern noch nicht geschehen) schleunigst von der zuständigen Verwertungsgesellschaft die Vertragsunterlagen schicken lassen. Welche Werke man dort melden kann und muss, wie man das tut und alle weiteren Details sind ausführlich im "Ratgeber Freie" beschrieben. Eine Verwertungsgesellschaft für die Rechteinhaberinnen an Computerprogrammen und Datenbankwerken gibt es in Deutschland bisher nicht.
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