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6.1. EinzelkämpferWer für sein Geschäft selbst und allein verantwortlich ist, braucht dafür keine Verträge. Er ist entweder Gewerbetreibender oder Freiberufler; sein Status im Steuer- und Gewerberecht richtet sich zudem danach, ob er
Unabhängig von diesem Status gilt für alle Alleinunternehmer, dass sie persönlich voll für ihre Geschäfte haften – also auch mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Einen entscheidenden Unterschied verursacht die Eintragung ins Handelsregister: Freiberufler und Kleingewerbetreibende brauchen sich nicht ins Handelsregister eintragen zu lassen – sie können es aber freiwillig tun. Das hat dann folgende Konsequenzen:
Wer nicht ohnehin schon doppelte Buchführung macht, sollte sich so einen Schritt also dreimal überlegen.
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