|
4.2.3. Doppelte Buchführung und BilanzSehr viel höher als bei Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden sind die Anforderungen an die Buchführung von Kaufleuten. Bei ihnen geht das Handelsgesetzbuch einfach davon aus, dass sie die "Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung" gelernt oder wenigstens eine Fachkraft zur Verfügung haben, die sich damit auskennt. Genau so sollte man es auch praktizieren: Wer bisher noch keine Ahnung von doppelter Buchführung hat, muss wissen, dass es viel, viel Zeit braucht, um sich dort einigermaßen zuverlässig einzuarbeiten. Zeit, die man vermutlich für den fachlichen Aufbau des Geschäfts besser einsetzen kann. Als "kaufmännische" gilt die "doppelte Buchführung", die am Jahresende mit einer Bilanz abgeschlossen wird. Dazu sind verpflichtet
Da der Beginn der Buchführungspflicht für Kleingewerbetreibende nur vage definiert ist ("wenn das Unternehmen nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert"), kann man für den Hausgebrauch dieselbe Grenze ansetzen, von der an das Finanzamt die Vorlage einer Bilanz fordert. Das ist auch vernünftig. Denn wer mehr als 30.000 € Gewinn oder mehr als 500.000 € Umsatz im Jahr macht, muss für die zur Steuererklärung geforderte Bilanz ohnehin eine kaufmännische Buchführung machen. Zu den Unterschieden zwischen Einnahmenüberschussrechnung und kaufmännischer Buchführung sei nur so viel gesagt:
Nicht verstanden? Das geht den meisten so: Die kaufmännische Buchführung spiegelt zwar die tatsächliche Geschäftsentwicklung sehr viel genauer wieder als die Einnahmenüberschussrechnung. Sie hat jedoch einen gravierenden Nachteil: Sie ist mit dem gesunden Menschenverstand nicht zu verstehen. Sie zu erklären, würde den Rahmen dieses Ratgebers sprengen. Wer sie irgendwo gelernt hat, kann selbst beurteilen, ob es sich für ihn lohnt, die Bücher selbst zu führen. Mit Programmen wie Lexware ist der Aufwand vertretbar. Auf der anderen Seite werden mit der Pflicht zur Buchführung aber auch die "Gestaltungsmöglichkeiten" in der Steuererklärung deutlich größer, so dass es sich auch unter diesem Aspekt empfehlen könnte, den ganzen Salat einem Fachmann zu übergeben. Wer bisher von kaufmännischer Buchführung noch gar keine Ahnung hat, sollte da nicht lange überlegen.
|