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4.1. Anbieten und AbrechnenAufträge korrekt zu erteilen und korrekte Rechnungen zu schreiben ist im EDV-Bereich nicht immer ganz einfach. Reicht im Einzelhandel als Auftrag der Satz "Ich hätte gern sechs Brötchen" aus, so können Kunden im EDV-Bereich oft gar nicht so genau beschreiben, was sie eigentlich wollen. Ganz zu schweigen davon, dass sie vielleicht Rechte erwerben müssen, von deren Existenz sie noch nie gehört haben. Je unklarer aber der Kunde seine Wünsche formuliert, umso mehr Mühe muss die E-Lancerin darauf verwenden, ihm diese Wünsche aus der Nase zu ziehen. Tut sie das nicht, droht spätestens bei der Rechnung Ärger.
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