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3.3. Starthilfen von Arbeitsagentur und SozialamtAufgabe der Arbeitsagenturen und Sozialämter ist es weniger, Bedürftige zu unterstützen, als vielmehr, ihnen zu helfen, ihren Lebensunterhalt wieder selbst verdienen zu können. Hilfen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gehören also ausdrücklich zu ihrem Aufgabengebiet.
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