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2.1.5. Selbstständige als Arbeit- und AuftraggeberE-Lancer, die gegen ihre Auftragsflut allein nicht mehr ankommen und deshalb Arbeitnehmer einstellen wollen, sind plötzlich mit einer Vielzahl neuer Pflichten konfrontiert. Sie müssen nicht nur einen Arbeitsvertrag machen und regelmäßig das Gehalt auszahlen, sondern auch
Darüber hinaus werden Künstler und Publizistinnen, die mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen, nicht mehr über die Künstlersozialkasse versichert. Aber auch wer sich diesen ganzen Verwaltungs- und Kostenaufwand sparen will und deshalb Aufträge nur an "Freie" vergibt, kann sich plötzlich als Arbeitgeber wiederfinden. Denn ob ein Auftragnehmer "frei" oder in Wirklichkeit ein Arbeitnehmer ist, das entscheidet im Zweifelsfall nicht der Arbeitsvertrag, sondern der Sozialversicherungsträger und das Finanzamt. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollte man sich deshalb vor Vertragsabschluss das Kapitel Scheinselbstständigkeit zu Gemüte führen. Außerdem ist zu beachten:
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