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2.1. SelbstständigeDas Gesetz teilt die Arbeitswelt in Selbstständige und Nichtselbstständige ein. In Arbeitnehmer und Unternehmer. Arbeitnehmer ist, wer seine Arbeitskraft verkauft. Selbstständige verkaufen Arbeitsergebnisse. Im Arbeitsalltag unterscheiden sich Selbstständige von den Arbeitnehmern zunächst dadurch, das sie
(Anmerkung, um Missverständnisse zu vermeiden: Wenn das Steuerrecht von "Selbstständigen" redet, so sind damit allein die freien Berufe gemeint. Alle anderen gelten dort als "Gewerbetreibende". Dieser Ratgeber benutzt den Begriff "Selbstständige" dagegen wie im allgemeinen Sprachgebrauch: als Oberbegriff, unter den sich die "Freiberufler" und die "Gewerbetreibenden" einordnen.)
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